Wir übernehmen für das Familiengericht aus unterschiedlichen Einzugsgebieten Vormundschaften oder Ergänzungspflegschaften.

Wir werden als Vormund vom Gericht bestellt und vertreten unser Mündel anstelle der Eltern, wenn ihnen das komplette Sorgerecht (Vormundschaft) oder Teile des Sorgerechtes (Ergänzungspflegschaft) entzogen werden.

Die Rechte und Pflichten des Vormundes sind im Gesetzt geregelt und entsprechen im Wesentlichen denen der Eltern.

Wir handeln eigenverantwortlich, haben aber gegenüber dem Gericht Berichtspflicht und stehen unter einer gewissen Kontrolle des Gerichts.