Wir sind fachlich zertifizierte Verfahrensbeistände.

In sorge- und umgangsrechtlichen Streitigkeiten wird durch das Gericht oft ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt (geregelt in §§158,167,174,191 FamFG).

Wir vertreten als Verfahrensbeistand (umgangssprachlich „Anwalt des Kindes“ )in dem Verfahren unabhängig von den Interessen  der Eltern ausschließlich die Interessen des Kindes und versuchen herauszufinden, was der Wille des Kindes in dem jeweiligen Verfahren ist und diesen zur Geltung zu bringen.

Unsere  Hauptaufgabe  besteht darin, sowohl das subjektive Interesse des Kindes (Wille des Kindes) als auch das objektive Interesse des Kindes (Wohl des Kindes) durch Gespräche mit dem Kind, den Eltern und weiteren Bezugspersonen herauszufinden und diese dem Gericht durch eine Stellungnahme mitzuteilen.

Zudem nehmen wir als  Verfahrensbeistand an der Gerichtsverhandlung teil und begleiten die Kinder bei den möglichen Kindesanhörungen und vertreten dort den Willen des Kindes.

Wir überprüfen aufgrund unserer fachlichen Kenntnisse und unserer Erfahrungswerte  auch, ob der geäußerte Wille des Kindes authentisch und unbeeinflusst ist.

Zudem arbeiten wir lösungsorientiert und versuchen mit den Eltern und den Beteiligten an einer einvernehmlichen Lösung zu arbeiten.